Sonntag, 13. Mai 2012

Die Lateinische Münzunion


Der sich momentan in der Krise befindende Euro ist bei weitem nicht der einzige Versuch in der Geschichte Europas ein einheitliches Zahlungs- und Währungssystem aufzubauen. Bereits im antiken Rom war der Denar in ganz Europa als Zahlungsmittel verbreitet und anerkannt. Karl der Große ordnete ebenfalls das Geldwesen neu. Erst im Jahr 1971, als Großbritannien das Dezimalsystem einführte, verschwand das System von Karl dem Großen. So versuchte man mit der Lateinischen Münzunion dem Gesetz von Gresham welches besagt, dass „schlechtes Geld das gute Geld aus dem Umlauf verdrängt“, entgegenzuwirken.

Geschichte der Lateinischen Münzunion

Der Goldboom in Australien und Kalifornien Mitte des 19. Jahrhunderts führte dazu, dass enorme Mengen Gold nach Europa flossen und dadurch große Schwankungen der Metallpreise ausgelöst wurden. Es kam zu erheblichen Prägemengen und vermehrten Umlauf von Goldmünzen. Dies hatte zur Folge, dass viele Silbermünzen (900/1000 fein) gehortet und sogar eingeschmolzen wurden. Aufgrund dieses Umstandes lud Frankreich im Jahr 1865 seine Nachbarländer, Italien, Belgien und die Schweiz, zu einer Münzkonferenz ein. Thema der Münzkonferenz waren die Geldausgabepolitik, Regelung der Prägemenge pro Einwohner und die Senkung des Silbergehalts der Silbermünzen auf 835/1000. Lediglich bei den 5 Franc (Franken) Silbermünzen wurde die Feinheit bei 900/1000 belassen. Die kleineren Stückelungen der Silbermünzen wurden somit zu Scheidemünzen, bei denen es sich nicht lohnte sie aufgrund kurzfristiger Währungsschwankungen einzuschmelzen. Man hoffte nun damit einen Münzmangel wegen fluktuierender Edelmetallpreise verhindern zu können. Münzen aus unedleren Metallen wie Billon oder Kupfer sowie Papiergeld waren nicht Bestandteil des Vertrages, da diese keine Ländergrenzen überschritten. Die Schwäche des Doppelwährungssystems wurde bei der Silberschwemme der frühen 1870er Jahre erkennbar. Aufgrund des Preiszerfalles des Silbers wurde auf die Ausprägung der 5 Franc (Franken) Stücke verzichtet. Dieses Abkommen war die Gründungsurkunde der Lateinischen Münzunion.

Ende der Lateinischen Münzunion

Die Lateinische Münzunion bestand über 50 Jahre hinweg. In zahlreichen Ländern wurde das System angenommen, ohne dass diese je Mitglied der Münzunion waren. Mit dem Ausbruch des Ersten Weltkrieges und der damit verbundenen überbordenden Verschuldung einzelner Mitgliedstaaten war das Ende der Lateinischen Münzunion besiegelt. Vertragsbestandteile wurden nach und nach einfach aufgehoben. Im Jahr 1926 kündigte Belgien die Mitgliedschaft in der Münzunion. Als letztes Land setzte die Schweiz im Jahr 1927 die Münzen der anderen Mitgliedsländer außer Kurs.

Bimetallismus der Lateinischen Münzunion

Frankreich hatte sich schon lange der Doppelwährung, auch Bimetallismus genannt, bedient. Bei einer Doppelwährung, im Gegensatz zu Parallelwährung, sind Gold und Silber in einem festen Verhältnis zueinander bewertet. Der Bimetallismus zwischen Goldmünzen und Silbermünzen, welcher in der Lateinischen Münzunion festgelegt wurde sah folgendermaßen aus:
Eine 10 Franc (Franken) Goldmünze (ca. 2,9 Gramm Feingold), entsprach zwei 5 Franc (Franken) Silbermünzen (ca. 45 Gramm Feinsilber), also einem Verhältnis von 1:15,5.

Mitgliedsstaaten der Lateinischen Münzunion

Der am 23. Dezember 1865 ratifizierte Vertrag trat am 1. August 1866 in Kraft. Die ersten Mitgliedsländer, die diesen Vertrag unterschrieben waren:
  • Frankreich
  • Italien
  • Belgien
  • Schweiz
Das nun geschlossene Abkommen sollte bis zum 1. Jänner 1880 gelten. Falls nicht ein Mitgliedsland das Abkommen ein Jahr vor dessen Ablauf kündigt, sollte es sich um weitere 15 Jahre verlängern. Griechenland trat im Jahr 1868 als fünftes Vertragsland der Lateinischen Münzunion bei. Bereits am 5. November 1878 erneuerte man den Vertrag bis zum 31. Dezember 1885. Aufgrund der oben genannten Silberentwertung wurde auf die Prägung der 5 Franc (Franken) Silbermünzen verzichtet. Ein neuer Vertrag mit teilweise geänderten Bestimmungen wurde am 6. November 1885 unterzeichnet. Dieser sollte bis zum 1. Jänner 1891 in Kraft bleiben und sich dann stillschweigend jeweils um ein Jahr verlängern falls nicht ein Mitgliedsland den Vertrag kündigt. Hier der original Münzvereins Vertrag aus dem Schweizer Bundesblatt von 1866.

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